pro liberis

Traumazentrierte therapeutische Intensivgruppe

Traumazentrierte Wohngruppe - pro liberis

Traumazentrierte therapeutische Intensivgruppe

Platzzahl

Die Wohngruppe hat 7 Plätze, diese können vollständig nach § 35 a SGB VIII belegt werden.

Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII

In die Wohngruppe aufgenommen werden Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren.

Angebot nach:

§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige

Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die nach § 35 a untergebracht werden, gehen wir durch die Erstellung individueller Behandlungspläne unter Einbeziehung unseres therapeutischen Fachpersonals, in Kooperation mit niedergelassenen Psychiater*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ärzt*innen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Oldenburg ein.

Leitung: Christian Hinrichs

Adresse:
Vor den Wiesen 3
26188 Edewecht

E-Mail: leitung-intensivgruppe@pro-liberis.de
Tel 04405 48 28 98 070                
Fax 04405 48 28 98 019

E-Mail: team-intensivgruppe@pro-liberis.de

Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden Kinder, die keine förderlichen familiären Bindungen haben und aufgrund ihrer Symptomatik nicht in Pflegefamilien und anderen Gruppen leben können sowie einer intensiven pädagogischen Betreuung und therapeutischen Unterstützung bedürfen. Zu dieser Zielgruppe gehören Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Verwahrlosung, allen Formen von Gewalt (körperlicher, psychischer, sexueller, sozialer, ökonomischer) und anderen traumatischen Erlebnissen konfrontiert wurden und aufgrund inadäquater Bewältigungsstrategien bereits schwere, oft schon chronische psychiatrische Erkrankungen entwickelt haben.

Ausschlusskriterien

Da die Probleme im Bereich von Traumata sehr vielfältig sein können, entscheidet neben der Symptomatik über die Aufnahme in die Intensivgruppe in starkem Maße die Bereitschaft der jungen Menschen zur Mitwirkung.

Folgende Problematiken gehören zu den Ausschlusskriterien:

  • Schwere geistige und schwere körperliche Behinderung
  • Akuter massiver Suchtmittelmissbrauch
  • Massive Gewaltanwendung und Bedrohung
  • Akute Selbst- und Fremdgefährdung
Benennung der Zielgruppe

Die Intensivmaßnahme ist geeignet für Kinder und Jugendliche, bei denen ausschließlich pädagogische Herangehensweisen für die Alltagsbewältigung nicht ausreichen.
Die Problematiken sind so gravierend, dass eine intensive, traumapädagogische und psychotherapeutische Betreuung notwendig ist und in der Regel nach vorherigem Psychiatrieaufenthalt die Unterbringung nach §35a erfolgen muss.

Vorhergehende Diagnosen und Erkrankungen nach Psychiatrieaufenthalt können sein:

  • Bindungsstörung
  • Bindungsstörung mit Enthemmung
  • Komplexe chronifizierte posttraumatische Belastungsstörungen im frühen Kindesalter
  • Dissoziative Störungen
  • Borderlinepersönlichkeitsstörung
  • Bipolare Erkrankungen
  • Psychosomatische Erkrankungen, Essstörungen
  • Schizoaffektive Erkrankungen
  • Anpassungsstörungen
  • Depressionen