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Flexible Familienhilfen

Flexible Familienhilfen

Rechtsgrundlage nach SGB VIII

Die Rechtsgrundlage bezieht sich auf die §§ 27, 30, 31, 35 und 41SGB VIII.

Personenkreis/Zielgruppe

Diese Betreuungsform ist geeignet für Familiensysteme, die beraterische und/oder pragmatische Hilfen in Form der sozialpädagogischen Familienhilfe  oder der Erziehungsbeistandschaft benötigen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in diese Betreuungsformen sind ein gewisses Maß an Freiwilligkeit und die Bereitschaft am Gelingen dieser Jugendhilfemaßnahme aktiv beizutragen, d.h. eine förderliche Entwicklung kann innerhalb des Beziehungskontextes noch erwartet werden.

Leitung Team Süd: Dirk Pipenbrink

Mühlenweg 10, 26209 Hatten/Sandkrug

Tel 04481 – 90 88 85                    
Fax 04481 – 90 88 86
E-Mail: dirk.pipenbrink@pro-liberis.de

Leitung Team Nord: Sonny Verwey

Am Röttgen 12, 26655 Westerstede

Tel  04488 - 534 81 35                   
Fax 04405 - 98 43 922
E-Mail: sonny.verwey@pro-liberis.de


Kriterien für die Einrichtung dieser Hilfeformen können sein:

  • eine Betreuung im Anschluss einer stationären Unterbringung zur Stabilisierung des Familiensystems ( Rückführung )
  • ein oder mehrere Kinder werden innerhalb der Familie auffällig, aber eine alternative stationäre Unterbringung wird nicht oder noch nicht gewünscht (Verhaltensauffälligkeiten,        Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen)
  • die Eltern fühlen sich überfordert und wünschen sich Unterstützung im Umgang mit Problemen in der Partnerschaft und Elternbeziehung ( Kommunikationsstörungen )
  • das Zusammenleben der Familienmitglieder ist durch Konflikte und/oder nicht ausreichende Erziehungskompetenz stark beeinträchtigt (z.B. Gewalterfahrungen, Suchtverhalten,  physische oder psychische Erkrankungen etc.)
  • die Familie benötigt Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags (wirtschaftliche und erhebliche soziale Probleme, Hygiene,  Haushaltsführung usw.)
  • Trennung oder Verlust vom Partner, oder eines nahestehenden Menschen

i.    Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH - § 31 SGB VIII)

Die SPFH ist eine Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Die Familien sollen befähigt werden, Alltagsprobleme, Krisen und Konflikte zu bewältigen, neue Perspektiven zu entwickeln und ihre Handlungskompetenzen zu erweitern. Das Wohlergehen und die Sicherheit des Kindes finden hierbei besondere Berücksichtigung.
Die Schwerpunkte in der Arbeit sind die Stabilisierung des familiären Systems, die Aktivierung positiver Familienressourcen, die Anleitung zum selbständigen Lösen von Konflikten und Problemen und der Ausbau und die Festigung sozialer Kompetenzen der Familienmitglieder.

ii.    Erziehungsbeistandschaft (EZB - § 30 SGB VIII)

Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft wird der Schwerpunkt auf die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen des jeweiligen Familiensystems gelegt. Im Vordergrund stehen die Klärung der Eltern-Kind-Beziehung und die Stärkung des Kindes/Jugendlichen in seiner aktuellen Lebenswelt, sowie seiner Persönlichkeitsentwicklung. Auch der Elternarbeit und der Einbeziehung des nahen Lebensumfeldes des Kindes / Jugendlichen kommt eine wichtige Rolle zuteil.

iii.    Ambulantes Clearing (§ 27 SGB VIII)

Das ambulante Clearing ist eine zeitlich begrenzte, intensive  Form der Hilfe zur Erziehung, um in krisenhafter Familiensituation ein individuelles Hilfeangebot zu entwickeln.
Ziel des Clearings ist es, auf der Grundlage einer fundierten Exploration und Analyse den jeweils individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf jedes einzelnen Familienmitglieds zu erarbeiten. Hierbei gilt es ressourcen-, lösungs-, und lebensweltorientiert zu ermitteln.
Das Clearing wird oftmals von zwei Pädagogen/Pädagoginnen durchgeführt, Dauer und Intensität werden auf den individuellen Bedarf abgestimmt – betragen in der Regel jedoch 12 Wochen bei sechs bis acht Fachleistungsstunden pro Woche.

iv.    Begleitete Umgänge

Begleitete Umgänge werden in der Regel nach einer konfliktreichen Trennung eines Elternpaares, wegen langer Kontaktunterbrechung oder Ängsten eines Elternteils oder Kindes eingerichtet.
Ziel ist es, den Umgang anzubahnen, wiederherzustellen und positiv zu gestalten, damit bestenfalls der Umgang ohne Unterstützung einer Fachkraft durchzuführen ist. In Elternberatungsgesprächen sollen die Eltern befähigt werden, die Umgänge eigenständig zu regeln und ihre Konflikte auf Paar- und Elternebene von der Beziehung zu ihren Kindern trennen zu können.
Die begleiteten Umgänge finden in der Regel in unseren Räumlichkeiten statt, wobei auch das nahe Umfeld wie z.B. Spielplatz, Wald, u.ä. genutzt wird.