Pädagogisch therapeutische Wohngruppe
Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, im Sinne des § 7 SGB VIII bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und die Notwendigkeit einer stationären Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung der §§ 34 und 41 SGB VIII ge-eignet und notwendig erscheint oder die Anspruch auf Eingliederungshilfe in stationärer Form haben (§ 35 a SGB VIII).
Aufgrund des pädagogisch, therapeutisch ausgerichteten Konzeptes und entsprechendem Fach-personal, eignet sich die Einrichtung besonders für junge Menschen, die emotionale- und psychosoziale Entwicklungsdefizite aufweisen, traumatisierte Kinder und Jugendliche und Personen, bei denen eine Klärung der familiären Situation mit der Perspektive der Rückführung oder Verselbstständigung im angegliederten Trainingsbereich, erreicht werden soll.