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Betreutes Jugendwohnen

Betreutes Jugendwohnen Oldenburg - pro liberis Edewecht

Betreutes Jugendwohnen

Platzzahl

Das Betreute Jugendwohnen bietet 16 Plätze in eigens dafür angemieteten Wohnungen für ein bis zwei Personen sowie eine 4er WG, davon können Plätze nach §35 a SGB VIII belegt werden. Dazu gibt es die Möglichkeit der Nachbetreuung im ambulanten Setting gemäß § 41 SGB VIII und als Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII.

Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII.

Diese Betreuungsform ist geeignet für Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige, die schon in der Lage sind ihren Tagesablauf teilweise selbständig zu gestalten, aber in begrenztem Umfang noch erzieherische Hilfen benötigen, deren Verbleib im Elternhaus nicht mehr möglich ist und für die eine andere vollstationäre Betreuungsmaßnahme nicht geeignet oder nicht mehr notwendig ist.

Angebot nach

§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit
§ 30 SGB VIII – Erziehungsbeistandschaft
§ 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige

Leitung: Swantje Helmerichs
E-Mail:
leitung-betreutesjugendwohnen@pro-liberis.de

Adresse:
Stedinger Str. 45a
26135 Oldenburg

Tel 0441 – 48 55 272
Fax 0441 – 48 55 314
E-Mail
team-betreutesjugendwohnen@pro-liberis.de

Aufnahmekriterien

In die Betreuungsangebote des betreuten Jugendwohnens können Jugendliche und junge Volljährige aufgenommen werden für die

  • eine angemessene Entwicklung innerhalb des bisherigen Beziehungskontextes (z.B. Herkunftsfamilie, Wohngruppe, Pflegefamilie) nicht mehr möglich ist
  • die Notwendigkeit einer individuellen Betreuung innerhalb einer sozialen Gemeinschaft besteht.
  • eine Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung noch notwendig ist
  • Betreuungsbedarf beim Entwickeln und Aufrechterhalten der Tagesstruktur besteht
  • Begleitung beim Erreichen von schulischen und beruflichen Zielen notwendig ist
  • Obdachlosigkeit droht oder die bereits obdachlos sind
  • eine schrittweise Verselbständigung benötigt wird
  • die mit dem Alleine - Wohnen aufgrund ihres Entwicklungsstandes oder ihrer problematischen  Lebenssituation noch überfordert sind
  • eine vollstationäre Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht geeignet oder nicht mehr notwendig ist.

Voraussetzung für die Aufnahme in diese Betreuungsform ist die Motivation zunehmend eigenständig und selbstverantwortlich leben zu wollen, sowie die Bereitschaft an einer schulischen und/ oder beruflichen Maßnahme teilzunehmen.

Freiwilligkeit und die Bereitschaft am Gelingen dieser Jugendhilfemaßnahme aktiv beizutragen sind notwendig.

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit akuter Suizidthematik, mit akutem, massivem Suchtmittelmissbrauch und einer ausgeprägten Gewaltbereitschaft gegenüber sich Selbst und/oder Anderen, sowie junge Menschen, die aufgrund ihrer psychischen oder geistigen Verfassung ständiger Aufsicht bedürfen.

Benennung der Zielgruppe

Zu der Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund besonderer Lebensumstände oder seelisch-psychischer Probleme nicht mehr in familiären Bezügen leben können und sich auf das selbständige Leben in eigener Wohnung vorbereiten wollen.

  • Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Verwahrlosung, Gewalt, auch sexueller Gewalt und anderen traumatischen Erlebnissen konfrontiert wurden (ICD 10 F43.0 F43.1 F43.2);
  • Jugendliche und junge Erwachsenen mit Angststörungen (ICD 10 F40 und F41);
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend (ICD 10 F 90-98), z.B. Bindungsstörungen (ICD 10  F94.1);
  • Jugendliche oder junge Erwachsene die Persönlichkeitsstörungen (ICD 10 F60 und F61) entwickelt haben, z.B. eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typ (F60. 31);
  • Junge Erwachsene mit affektiven Störungen (ICD 10 F30-39);
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, v.a. Asperger-Syndrom (ICD 10 F84.5);
  • Jugendliche oder junge Erwachsene mit Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (ICD 10 F50-59), wie z.B. Essstörungen.