Betreutes Jugendwohnen
Aufnahmekriterien
In die Betreuungsangebote des betreuten Jugendwohnens können Jugendliche und junge Volljährige aufgenommen werden für die
- eine angemessene Entwicklung innerhalb des bisherigen Beziehungskontextes (z.B. Herkunftsfamilie, Wohngruppe, Pflegefamilie) nicht mehr möglich ist
- die Notwendigkeit einer individuellen Betreuung innerhalb einer sozialen Gemeinschaft besteht.
- eine Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung noch notwendig ist
- Betreuungsbedarf beim Entwickeln und Aufrechterhalten der Tagesstruktur besteht
- Begleitung beim Erreichen von schulischen und beruflichen Zielen notwendig ist
- Obdachlosigkeit droht oder die bereits obdachlos sind
- eine schrittweise Verselbständigung benötigt wird
- die mit dem Alleine - Wohnen aufgrund ihres Entwicklungsstandes oder ihrer problematischen Lebenssituation noch überfordert sind
- eine vollstationäre Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht geeignet oder nicht mehr notwendig ist.
Voraussetzung für die Aufnahme in diese Betreuungsform ist die Motivation zunehmend eigenständig und selbstverantwortlich leben zu wollen, sowie die Bereitschaft an einer schulischen und/ oder beruflichen Maßnahme teilzunehmen.
Freiwilligkeit und die Bereitschaft am Gelingen dieser Jugendhilfemaßnahme aktiv beizutragen sind notwendig.