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Intensivtraining zur Verselbständigung

Intensivtraining zur Verselbständigung

Platzzahl

Im Intensivtraining zur Verselbständigung stehen neun Plätze zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII

Bei dieser Wohnform handelt es sich um eine Intensivierungs-, Trainings- und Stabilisierungsphase für Jugendliche ab 16 Jahren, die gemäß: §§ 34, 35a, 41 SGB VIII eine intensive Vorbereitungs- und Trainingsphase in Bereichen der Alltagsbewältigung benötigen.

In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dem besonderen Personenkreis nach §35a SGB VIII, über einen längeren Zeitraum einen geschützten und begleiteten Rahmen für eine schrittweise Integration und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu bieten.

Leitung: Heike Gunske

E-Mail:
leitung-verselbstaendigung@pro-liberis.de

Adresse:
Hauptstraße 144a
26188 Edewecht

Tel 04405 – 91 76 068                    
Fax 04405 – 91 76 078

E-Mail verselbstaendigung@pro-liberis.de

Aufnahmekriterien

Voraussetzung für eine Aufnahme in das Intensivtraining zur Verselbstständigung ist die Bereitschaft der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, aktiv am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken, sowie an Perspektiven für ihre persönliche, soziale, schulische und berufliche Entwicklung zu arbeiten.

Dabei ist eine kooperative Zusammenarbeit mit den zuständigen Pädagog*innen unerlässlich.

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene mit akuter Suizidproblematik, einer ausgeprägten Suchtentwicklung, einem Gewaltpotential mit Eigen- bzw. Fremdgefährdung oder einer starken körperlichen oder geistigen Behinderung.

Benennung der Zielgruppe

Im Regelfall werden vier Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, bei denen weiterhin oder erstmalig Hilfe außerhalb der Familie notwendig ist, und die sich in dafür vorgesehenen Wohneinheiten verselbständigen möchten, betreut. Die Jugendlichen sollten die Bereitschaft und zumindest ansatzweise die Fähigkeit mitbringen, oder entwickeln können, ein nur teilweise begleitetes Leben selbstständig führen zu können. Dabei ist die Fähigkeit, Absprachen treffen zu können und auch einzuhalten von besonderer Bedeutung.

Es werden Jugendliche und junge Erwachsene aufgenommen:

  • die aus dem stationären Jugendhilfeangebot kommen und sich auf das “Betreute Jugendwohnen“ vorbereiten sollen und können.
  • die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und deshalb einen höheren und intensiveren Betreuungsaufwand zur Vorbereitung auf ein eigenständiges oder betreutes Wohnen benötigen.
  • die bereit und in der Lage sind, während der Betreuungsmaßnahme eine schulische oder berufliche Ausbildung zu verfolgen oder einer anderen geregelten Tätigkeit nachzugehen.
  • die eine selbstständige Lebensführung als Ziel erreichen wollen.