Einzelfallhilfen
Platzzahl
Für jede Anfrage wird ein individuelles Leistungsangebot erstellt. Je nach aktueller Situation der Kliet*innen sind ambulante und stationäre Betreuungsformen möglich.
Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII
Die Betreuungsform ist geeignet für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, für die eine andere vollstationäre Betreuungsmaßnahme nicht geeignet ist oder die ein zusätzliches Betreuungsangebot benötigen.
Angebot möglich nach:
§ 27 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung
§ 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 SGB VIII - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige
Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die nach § 35 a untergebracht werden, gehen wir durch die Erstellung individueller Behandlungspläne unter Einbeziehung unseres therapeutischen Fachpersonals, in Kooperation mit niedergelassenen Psychiater*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ärzt*innen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Oldenburg ein.