pro liberis

Einzelfallhilfen

Einzelfallhilfen

Platzzahl

Für jede Anfrage wird ein individuelles Leistungsangebot erstellt. Je nach aktueller Situation der Kliet*innen sind ambulante und stationäre Betreuungsformen möglich.

Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII

Die Betreuungsform ist geeignet für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, für die eine andere vollstationäre Betreuungsmaßnahme nicht geeignet ist oder die ein zusätzliches Betreuungsangebot benötigen.

Angebot möglich nach:

§ 27 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung

§ 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

§ 35 SGB VIII - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

§ 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige

Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die nach § 35 a untergebracht werden, gehen wir durch die Erstellung individueller Behandlungspläne unter Einbeziehung unseres therapeutischen Fachpersonals, in Kooperation mit niedergelassenen Psychiater*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ärzt*innen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Oldenburg ein.

Leitung: Jantje Heisen

E-Mail:
jantje.heisen@pro-liberis.de

Mobil:
0151 - 52908451

Aufnahmekriterien

Voraussetzung für die Aufnahme in diese Betreuungsform ist die Motivation zunehmend eigenständig und selbstverantwortlich leben zu wollen, sowie die Bereitschaft an einer schulischen und/ oder beruflichen Maßnahme teilzunehmen, insofern es der*dem Klient*in physisch und psychisch möglich ist.

Freiwilligkeit und die Bereitschaft am Gelingen dieser Jugendhilfemaßnahme aktiv beizutragen sind notwendig.

Ausschlusskriterien

Die aktive Mitgliedschaft in oder die aktive Teilnahme an rechts-radikalen Organisationsformen, sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit stellt ein Ausschlusskriterium dar. Von einer stationären Maßnahme sind junge Menschen mit akuter Suizidthematik und junge Menschen mit akutem, massivem Suchtmittelmissbrauch ausgeschlossen. Hiervon ebenfalls ausgeschlossen sind junge Menschen, die aufgrund ihrer psychischen oder geistigen Verfassung ständiger Aufsicht bedürfen. Dies betrifft auch sexuell Übergriffige mit ausgeprägter Täterstruktur. Auch die Nutzung des zur Verfügung gestellten Wohnraumes für illegale Aktivitäten wie Freiheitsberaubung, Drogenhandel oder (Zwangs-)Prostitution ist ein Ausschlusskriterium für diese Einzelfallmaßnahme.

Benennung der Zielgruppe

Die Einzelfallmaßnahmen beziehen sich auf Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund komplexer Problemlagen ein exklusives und intensives Betreuungsangebot benötigen, welches individuell auf den Einzelfall und die Bedürfnisse des*der Klient*in angepasst werden muss. Dies können unter anderem sein:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Verwahrlosung, Gewalt, auch sexueller Gewalt und anderen traumatischen Erlebnissen konfrontiert wurden (ICD 10 F43.0 F43.1 F43.2);
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit Angststörungen (ICD 10 F40 und F41);
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend (ICD 10 F 90-98), z.B. Bindungsstörungen (ICD 10  F94.1);
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Persönlichkeitsstörungen (ICD 10 F60 und F61) entwickelt haben, z.B. eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typ (F60. 31);
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit affektiven Störungen (ICD 10 F30-39);
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, v.a. Asperger-Syndrom (ICD 10 F84.5);
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (ICD 10 F50-59), wie z.B. Essstörungen.