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Intensivpädagogische Wohngruppe Linswege

Intensivpädagogische Wohngruppe Linswege

Platzzahl

Die Wohngruppe hat 6 Plätze. Im Einzelfall können Plätze nach § 35 a SGB VIII belegt werden.

Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII

In die Wohngruppe aufgenommen werden Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren.

Angebot nach:

§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige

Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die nach § 35 a untergebracht werden, gehen wir durch die Erstellung individueller Behandlungspläne unter Einbeziehung unseres therapeutischen Fachpersonals, in Kooperation mit niedergelassenen Psychiater*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ärzt*innen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Oldenburg ein.

Leitung: Jantje Heisen & Monique Janssen

Adresse:
Querweg 7
26655 Westerstede

Tel 04458 949 5495
Fax 04405 98 43 922

E-Mail: team-wohngruppe-linswege@pro-liberis.de
E-Mail: leitung-wohngruppe-linswege@pro-liberis.de

Aufnahmekriterien

In der Intensivpädagogischen Wohngruppe Wendepunkt können Kinder/Jugendliche beiderlei Geschlechts ab 6 Jahren bis zur Verselbständigung leben.
 

Im Einzelfall können Kinder/Jugendliche aufgenommen werden, die psychische Störungsbilder aufweisen und bei denen die Anspruchsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII vorliegen. Voraussetzung hierfür ist die fachliche Einschätzung, dass die Aufnahme im Hinblick auf die jeweils bestehende Gruppenstruktur angemessen und zumutbar ist.
 

Bei Kindern und Jugendlichen, die an einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung beschult werden müssen oder wo dies zu erwarten ist, muss vor der Aufnahmeentscheidung ein entsprechender Schulplatz gesichert sein.
 

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden Kinder/Jugendliche mit:

  • starken geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
  • einer akuten Suizidproblematik oder Drogenabhängigkeit

 

Ausschlusskriterien bezogen auf die Eingliederungshilfe (§ 35a):

  • Extremes, fortgesetztes kriminelles und gewalttätiges Handeln
  • Akute Suizidproblematik
  • ICD-10 F5, wenn dies lebensbedrohliche Ausmaße annimmt
     
Zielgruppe des Angebots
  • Kinder/Jugendliche, die aufgrund von Störungen und Problemen im Herkunfts- bzw. Familiensystem längerfristig fremduntergebracht werden müssen.
  • Kinder/Jugendliche,bei denen eine Rückkehr in das Herkunfts- bzw. Familiensystem nicht oder erst nach deutlichen individuellen und familiären Entwicklungen möglich ist und angestrebt wird.
  • Kinder/Jugendliche,die aufgrund ihrer Vorerfahrungen (vorangehende wiederholte Beziehungsabbrüche bzw. eine Bindungsstörung) mit den Anforderungen eines Familiensystems und damit mit einer Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Erziehungs-/Pflegestelle überfordert sind.
  • Kinder/Jugendliche,die bereits in einer stationären Jugendhilfemaßnahme untergebracht sind und dort aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten nicht bleiben können oder wollen.
  • Kinder/Jugendliche,die für ihre weitere positive Entwicklung ein konstantes,verlässliches und überschaubares Lebensumfeld benötigen.
  • früh traumatisierte Kinder/Jugendliche;
  • Kinder/Jugendliche, die Gewalt, defizitäre Beziehungsstrukturen und Vernachlässigung erfahren haben.
  • Kinder/Jugendliche, die Missbrauchserfahrungen gemacht haben.

Bei Aufnahmen nach § 35 a SGB VIII können Kinder/Jugendliche mit folgenden Störungsbildern betreut werden(Klassifikation nach ICD 10 Kapitel V):

  • F07: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
  • F5: Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung mit körperlichen Störungen und Faktoren (insbesondere F 50 und F 51)
  • F 6: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • F 8: Entwicklungsstörungen
  • F 9: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend