Intensivpädagogische Wohngruppe Linswege
Aufnahmekriterien
In der Intensivpädagogischen Wohngruppe Wendepunkt können Kinder/Jugendliche beiderlei Geschlechts ab 6 Jahren bis zur Verselbständigung leben.
Im Einzelfall können Kinder/Jugendliche aufgenommen werden, die psychische Störungsbilder aufweisen und bei denen die Anspruchsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII vorliegen. Voraussetzung hierfür ist die fachliche Einschätzung, dass die Aufnahme im Hinblick auf die jeweils bestehende Gruppenstruktur angemessen und zumutbar ist.
Bei Kindern und Jugendlichen, die an einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung beschult werden müssen oder wo dies zu erwarten ist, muss vor der Aufnahmeentscheidung ein entsprechender Schulplatz gesichert sein.