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Intensivpädagogische Wohngruppe Linswege

Intensivpädagogische Wohngruppe Linswege

Platzzahl

Die Wohngruppe hat 6 Plätze. Im Einzelfall können Plätze nach § 35 a SGB VIII belegt werden.

Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII

In die Wohngruppe aufgenommen werden Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren.

Angebot nach:

§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige

Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die nach § 35 a untergebracht werden, gehen wir durch die Erstellung individueller Behandlungspläne unter Einbeziehung unseres therapeutischen Fachpersonals, in Kooperation mit niedergelassenen Psychiater*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ärzt*innen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Oldenburg ein.

Kurzbeschreibung:

Die Intensivpädagogische Wohngruppe von pro liberis ist eine Wohngruppe mit Platz für 6 Kinder
und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr. In dem großen Haus, welches sich in einer ländlichen
Umgebung befindet, ist viel Platz für alle. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, welches nach den
eigenen Vorstellungen in Absprache mit den Pädagog*innen gestaltet werden kann. Hierbei dürfen
Wünsche geäußert werden und gemeinsam können diese dann umgesetzt werden. In den
Gemeinschaftsräumen trifft man sich gerne, um gemeinsam Spiele zu spielen, kreativ zu werden
oder einfach nur um zu quatschen. Mitarbeiter*innen, die einen eigenen Hund haben, bringen
diesen auch oft mit in den Dienst, so dass auch mit den Vierbeinern gekuschelt und gespielt
werden kann. Der große Garten wird vor allem im Sommer gerne genutzt. Dort befindet sich dann
ein Trampolin, ein Pool, ein Fußballtor und ein Basketballkorb, so dass man auch viel Zeit draußen
nutzen kann. Auch zum Spazieren gehen finden sich hier schöne Wege, auf denen man
abschalten und die Ruhe genießen kann. Am Wochenende und in den Ferien werden gerne
Ausflüge nach den Wünschen der Kinder und Jugendlichen gestaltet. In den Sommerferien findet
zudem jedes Jahr eine Ferienfahrt statt. Hier wird immer ein neuer Ort erkundet und viel
unternommen.


In der Wohngruppe arbeiten verschiedene Menschen. Neben den pädagogischen Fachkräften gibt
es eine Hauswirtschaftskraft und einen Hausmeister, die sich um das Haus und alles drumherum
kümmern.


Die Wohngruppe befindet sich in Linswege. Linswege ist ein kleiner Ort im Landkreis Ammerland,
der nah an der Stadt Westerstede liegt. In Westerstede gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten
und eine gute ausreichende medizinische Versorgung. Es besteht die Möglichkeit sich einen
Ausweis bei der Bibliothek in Westerstede zu besorgen, so dass man sich Bücher, DVDs und
andere Medien ausleihen kann. Am ZOB hat man zudem die Möglichkeit sehr einfach nach
Oldenburg zu fahren. Weiterhin befinden sich die Bahnhöfe Westerstede-Ocholt und Jaderberg in
der Nähe, so dass auch das Bahnfahren möglich gemacht werden kann.


In der Wohngruppe gibt es die möglich an der hausinternen Musiktherapie teilzunehmen, die
einmal die Woche stattfindet. Zudem kann an der Reittherapie in Edewecht teilgenommen werden.
Es ist auch möglich sich ein eigenes Hobby zu suchen. Bei der Suche können die Pädagog*innen
unterstützen. Regelmäßig findet in der Wohngruppe das Kids-Team statt. Hier hat jeder die
Möglichkeit das Zuhause selbst mitzugestalten. Es können Wünsche geäußert werden, die dann
gemeinsam abgestimmt werden.


Die Intensivpädagogische Wohngruppe versteht sich als ein Schutzraum für ihre Bewohner*innen.
Hierfür wurden fünf Werte zusammengestellt, die das Leben miteinander prägen und
unverhandelbar sind: Respekt, Sicherheit, Wertschätzung, Vertrauen sowie Verständnis bzw.
Akzeptanz. Diese werden tagtäglich gelebt, um alle Bewohner*innen bestmöglich zu stärken und
auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Zudem versteht sich die Wohngruppe als Schutzraum
für von patriachialer und queerfeindlicher Gewalt betroffener Personen. Die Identitätsbildung der
Bewohner*innen hinsichtlich der selbstgewählten Identität und sexuellen Orientierung wird
begleitet und unterstützt.

Leitung: Monique Janssen


Tel 04458 949 5495
Fax 04405 98 43 922

E-Mail: team-wohngruppe-linswege@pro-liberis.de
E-Mail: leitung-wohngruppe-linswege@pro-liberis.de

Aufnahmekriterien

In der Intensivpädagogischen Wohngruppe Linswege können Kinder/Jugendliche ab 6 Jahren bis zur Verselbständigung leben.
 

Im Einzelfall können Kinder/Jugendliche aufgenommen werden, die psychische Störungsbilder aufweisen und bei denen die Anspruchsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII vorliegen. Voraussetzung hierfür ist die fachliche Einschätzung, dass die Aufnahme im Hinblick auf die jeweils bestehende Gruppenstruktur angemessen und zumutbar ist.
 

Bei Kindern und Jugendlichen, die an einer Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung beschult werden müssen oder wo dies zu erwarten ist, muss vor der Aufnahmeentscheidung ein entsprechender Schulplatz gesichert sein.
 

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden Kinder/Jugendliche mit:

  • starken geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
  • einer akuten Suizidproblematik oder Drogenabhängigkeit

 

Ausschlusskriterien bezogen auf die Eingliederungshilfe (§ 35a):

  • Extremes, fortgesetztes kriminelles und gewalttätiges Handeln
  • Akute Suizidproblematik
  • ICD-10 F5, wenn dies lebensbedrohliche Ausmaße annimmt
     
Zielgruppe des Angebots
  • Kinder/Jugendliche, die aufgrund von Störungen und Problemen im Herkunfts- bzw. Familiensystem längerfristig fremduntergebracht werden müssen.
  • Kinder/Jugendliche,bei denen eine Rückkehr in das Herkunfts- bzw. Familiensystem nicht oder erst nach deutlichen individuellen und familiären Entwicklungen möglich ist und angestrebt wird.
  • Kinder/Jugendliche,die aufgrund ihrer Vorerfahrungen (vorangehende wiederholte Beziehungsabbrüche bzw. eine Bindungsstörung) mit den Anforderungen eines Familiensystems und damit mit einer Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Erziehungs-/Pflegestelle überfordert sind.
  • Kinder/Jugendliche,die bereits in einer stationären Jugendhilfemaßnahme untergebracht sind und dort aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten nicht bleiben können oder wollen.
  • Kinder/Jugendliche,die für ihre weitere positive Entwicklung ein konstantes,verlässliches und überschaubares Lebensumfeld benötigen.
  • früh traumatisierte Kinder/Jugendliche;
  • Kinder/Jugendliche, die Gewalt, defizitäre Beziehungsstrukturen und Vernachlässigung erfahren haben.
  • Kinder/Jugendliche, die Missbrauchserfahrungen gemacht haben.

Bei Aufnahmen nach § 35 a SGB VIII können Kinder/Jugendliche mit folgenden Störungsbildern betreut werden(Klassifikation nach ICD 10 Kapitel V):

  • F07: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
  • F5: Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung mit körperlichen Störungen und Faktoren (insbesondere F 50 und F 51)
  • F 6: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • F 8: Entwicklungsstörungen
  • F 9: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend