Traumapädagogische Wohngruppe für Mädchen*
Aufnahmekriterien
Zu den Aufnahmekriterien zählen u.a. bereits diagnostizierte Störungsbilder, die im Kontext früherer Belastungs- und Traumatisierungserfahrungen zu verstehen sind. Darunter fallen die klinisch einzuordnenden Störungen nach dem ICD 10:
- Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1)
- Anpassungsstörungen (F43.2)
- Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (F62.0)
- Reaktive Bindungsstörung des Kindesalters (F94.1)
- Bindungsstörung mit Enthemmung (F94.2)
- Emotional instabile Persönlichkeitsstörung, insbesondere Borderline-Typ (F60.31)
- Depressive Episoden und rezidivierende depressive Störungen (F32.- / F33.-)
- Bipolare affektive Störungen (F31.-)
- Angststörungen (F40.- / F41.-)
- Somatoforme Störungen und psychosomatische Erkrankungen (F45.- / F54)
- Essstörungen (F50.-), ausgenommen akut behandlungsbedürftige Anorexia nervosa
- Hyperkinetische Störungen / Aufmerksamkeitsdefizitstörung (F90.-)
- Störungen des Sozialverhaltens sowie kombinierte Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen (F91.- / F92.-)
- Dissoziative Störungen (F44.-)
Die zuvor aufgeführten Diagnosen beschreiben das klinische Störungsbild von Klientinnen, bilden jedoch häufig nicht vollständig die zugrunde liegenden Belastungs- und Entstehungskontexte ab.


