pro liberis

Familienanaloge intensivpädagogische Kleinstgruppe  „LIKEDEELER

Familienanaloge intensivpädagogische Kleinstgruppe 
„Likedeeler“

Platzzahl

Die Wohngruppe hat 2 Plätze, diese können vollständig nach § 35 a SGB VIII belegt werden.

Rechtsgrundlagen für die Aufnahme nach SGB VIII

In die Wohngruppe aufgenommen werden Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren.

Angebot nach:

§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige

Auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die nach § 35 a untergebracht werden, gehen wir durch die Erstellung individueller Behandlungspläne unter Einbeziehung unseres therapeutischen Fachpersonals, in Kooperation mit niedergelassenen Psychiater*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen, Ärzt*innen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Oldenburg ein.

Leitung:
Phedra Metz (innewohnend)
Carsten Metz (innewohnend)

Adresse:
Portsloger Straße 16a
26188 Edewecht

Tel 04405 2011 022               
E-Mail likedeeler@pro-liberis.de

Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden Kinder, die keine förderlichen familiären Bindungen haben und aufgrund ihrer Symptomatik nicht in Pflegefamilien und anderen Gruppen leben können sowie einer intensiven pädagogischen Betreuung und therapeutischen Unterstützung bedürfen. Zu dieser Zielgruppe gehören Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Verwahrlosung, allen Formen von Gewalt (körperlicher, psychischer, sexueller, sozialer, ökonomischer) und anderen traumatischen Erlebnissen konfrontiert wurden und aufgrund inadäquater Bewältigungsstrategien bereits schwere, oft schon chronische psychiatrische Erkrankungen entwickelt haben.

Die Belegung soll vorrangig aus den beiden Wohngruppen der pro liberis gGmbH erfolgen. Daneben kann bei Bedarf die Kleinstgruppe auch als Clearing für entsprechend komplexe Anfragen genutzt werden.

Ausschlusskriterien

Da die Probleme im Bereich von Traumata sehr vielfältig sein können, entscheidet neben der Symptomatik über die Aufnahme in die Intensivgruppe in starkem Maße die Bereitschaft der jungen Menschen zur Mitwirkung.

Folgende Problematiken gehören zu den Ausschlusskriterien:

  • Schwere geistige und schwere körperliche Behinderung
  • Akuter massiver Suchtmittelmissbrauch
  • Massive Gewaltanwendung und Bedrohung
  • Akute Selbst- und Fremdgefährdung
Hilfebedarf

Es gibt Kinder und Jugendliche, die eine enge pädagogische Begleitung benötigen, um ihren Alltag erfolgreich zu bewältigen. Gruppen ab 5 Personen sorgen schnell für Überforderung, innere Unruhe, Rückzug aus dem Gruppenalltag und Helfersystem oder die Tendenz, sich in Machtkämpfe zu verwickeln.

Darüber hinaus gibt es Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres hohen Maßes an regelbrechendem Verhalten Eltern, Schulsysteme, stationäre Regeleinrichtungen der Jugendhilfe und zumeist auch stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Systeme an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen. Trotz umfangreicher erzieherischer und therapeutischer Bemühungen sind die Erfolge einer deutlichen Verbesserung des dysfunktionalen Verhaltens oft unzureichend. Dies führt bei Eltern und Fachkräften häufig zu Frustration und Ratlosigkeit.

Da das Verhalten der Jugendlichen oftmals aggressiv disponiert ist, lösen sie bei ihrem Gegenüber zumeist ebenfalls aggressive Reaktionen oder aber Vermeidungstendenzen aus. Damit einher gehen häufig emotional hochmobile Szenarien, die von den Beteiligten vorwiegend als Äußerst belastend empfunden werden. Dies wiederum führt vielfach zu einer fortschreitenden Exklusion der Jugendlichen und trägt erheblich zu einer Chronifizierung der Verhaltensweisen bei.

Benennung der Zielgruppe

Der intensive Rahmen der Kleinstgruppe ist geeignet für Kinder und Jugendliche, für die eine pädagogische Begleitung in einer Wohngruppe mit mehr als 3 Kindern/Jugendlichen für die Alltagsbewältigung nicht ausreicht und einen stabilen familienanalogen Rahmen benötigen.
Die Problematiken sind so gravierend, dass eine intensive, traumapädagogische und psychotherapeutische Betreuung notwendig ist und in der Regel nach vorherigem Psychiatrieaufenthalt die Unterbringung nach § 35a SGB VIII erfolgen muss.

Vorhergehende Diagnosen und Erkrankungen nach Psychiatrieaufenthalt können sein:

  • Bindungsstörung
  • Bindungsstörung mit Enthemmung
  • Komplexe chronifizierte posttraumatische Belastungsstörungen im frühen Kindesalter
  • Dissoziative Störungen
  • Bipolare Erkrankungen
  • Psychosomatische Erkrankungen, Essstörungen
  • Anpassungsstörungen
  • Depressionen